Mit­­­­­­­­­­­­­­glie­­­­­­­­­­­­­­der-Jah­­­­­­­­­­­­­­res­­­­­­­­­­­­­­kar­­­­­­­­­­­­­­te „Frü­her Vogel“ für Früh­auf­ste­her und Mittagskletterer

Wir haben uns was ganz Beson­de­res für alle Früh­auf­ste­her und Mit­tags­klet­te­rer überlegt.

Ihr könnt bis 13 Uhr ein­che­cken und dann den gan­zen Tag klet­tern oder bould­ern und das zu einem Mega-Preis!

Facts + Add ons

  • 30% Rabatt auf das Klet­ter- und Bould­er­gold „Frü­her Vogel“ für Mit­glie­der und wel­che, die es wer­den wollen
  • Bis zum 31.12.2024 zahlt ihr für das aktu­el­le Jahr kei­nen Mit­glieds­bei­trag bei einer Neu­mit­glied­schaft, danach dann die nor­ma­len Mitgliedsbeiträge/Jahr (https://www.heavensgate-muc.de/verein-blog/mitgliedschaft-ig-klettern/).
  • Für die ganz schnel­len gibt es kos­ten­los einen Spind im Heavens Gate für die Lauf­zeit der Jahresmarke.
  • Kann ab sofort erwor­ben werden.

Also schlagt zu und sichert euch die­sen unschlag­ba­ren Deal!

Zu jeder Zeit abschließ­bar, Lauf­zeit nicht an Kalen­der­jahr gebunden.

Kin­der bis ein­schließ­lich 13 Jah­re zah­len beim gemein­sa­men Besuch mit dem Eltern­teil, wel­cher in Besitz des aktu­ell gül­ti­gen Klet­ter­golds ist kei­nen Ein­tritt. Ab dem Alter von 14 Jah­ren gilt der nor­ma­le Tarif gemäß unse­ren Eintrittspreisen.

Regu­lärIG-Mit­gliedFrü­he Vogel Mit­glie­der (-30%)
Klet­ter­gold
Erwach­se­ne720,00 €560,00 €390,00 €
Ermä­ßigt**610,00 €480,00 €330,00 €
Kin­der 6–13 Jahre***500,00 €400,00 €280,00 €
Bould­er­gold
Erwach­se­ne550,00 €400,00 €280,00 €
Ermä­ßigt**460,00 €350,00 €245,00 €
Kin­der 6–13 Jahre***385,00 €290,00 €203,00 €

** Ermä­ßi­gung erhal­ten gegen Vor­la­ge des Aus­wei­ses: Jugend­li­che im Alter von 14–17 Jah­ren, Schüler*innen, Studenten*innen, Buf­dis, FSJ, Azu­bis, Schwer­be­hin­der­te und Arbeits­lo­se. Bei letzt­ge­nann­tem gilt als Nach­weis der Mün­chen-Pass oder eine Bür­ger­geld­be­schei­ni­gun­g/ALG-Beschei­ni­gung.

Jugend­li­che im Alter von 14–17 Jah­ren dür­fen die Anla­ge nur in Beglei­tung einer voll­jäh­ri­gen Begleit­per­son oder unter Vor­la­ge der unter­schrie­be­nen Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten + Aus­weis­ko­pie der unter­zeich­nen­den Person/en nutzen.

*** Kin­der unter 14 Jah­ren dür­fen die Anla­ge nur in Beglei­tung einer voll­jäh­ri­gen Begleit­per­son nut­zen. Ist die Begleit­per­son nicht erzie­hungs­be­rech­tigt, muss eben­falls eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der erzie­hungs­be­rech­tig­ten Person/en + Aus­weis­ko­pie der unter­zeich­nen­den Person/en vor­ge­legt wer­den. Kin­der < 6 Jah­re mit akti­ver Mit­glied­schaft haben bei zah­len­der Begleit­per­son frei­en Eintritt.